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Die KFZ-Steuer 2014

Kfz Steuer 2014 und Kfz Steuerrechner 2014

Die Erträge der Kfz Steuer 2014 gingen bis zum Jahr 2009 an die Landeskassen, seit Juli 2009 fließen die Einnahmen an den Bund, als Anteil des Konjunkturpaketes II. Die Gesetzesvorlagen passen sich kontinuierlich den technischen Neuerungen und Überlegungen zum Umweltschutz an. Vor 2009 wurde die Kfz Steuer 2014 schadstoffbezogen und unter Berücksichtigung der Größe des Hubraums berechnet.

Die Abgasnormen zeigen mit ihrer Schadstoffschlüsselnummer an, wie hoch die Schadstoffklasse ist. Je höher die Ziffer, desto sparsamer ist das Fahrzeug. Die Absicht dieser Bemessung war, die Fahrer schadstoffarmer Fahrzeuge finanziell zu entlasten und Autofahrer zu motivieren, eher sparsame Autos anzuschaffen. Aus diesem Grund werden Diesel-Fahrzeuge als Abschreckung steuerlich höher eingestuft.

Eine neue EU-Richtlinie machte die Kombination der Schadstoffschlüsselnummer und der Größe des Hubraums sowie zusätzlich das Datum der Zulassung zur Berechnung der Kfz Steuer 2014 notwendig. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 05. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 zugelassen wurden, profitieren von der neuen Steuerregelung. In diesem Jahr 2013 findet nur noch diese Art der Steuerberechnung Anwendung.

Zum Steuerrechner einfach dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html folgen!