Neuigkeiten für Autofahrer:
Das kommt 2015
Jahresrückblicke gibt es derzeit schon reichlich, wir schauen aber nach vorn: In diesem Artikel finden Sie alles, was sich beim Thema Auto und Straßenverkehr im nächsten Jahr ändert. Wir halten unserere Kunden gerne auf dem Laufenden.
Das nächste Jahr bringt viele Umwälzungen: Auch wenn die heiß umstrittene PKW-Maut noch nicht dabei sein wird, kommen 2015 viele Änderungen auf uns zu. Manches wird leichter, manches schwerer und sicher kann man auch über manches den Kopf schütteln...
Wir sind mit unserem Service das ganze Jahr für Sie da – und wir denken bereits in die Zukunft. Eine kleine Übersicht soll Ihnen zeigen, was 2015 auf Sie als Autofahrer zukommt. Und auch wenn etwas Unvorhergesehnes passiert: Auch 2015 helfen wir Ihnen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug.
Einen guten Rutsch wünscht Ihnen Ihr Team von
Auto Service und Fahrzeughandel Mesecke
Neues bei der Kfz-Anmeldung in 2015
Ab dem 1. Januar 2015 ist es möglich, das eigene Fahrzeug online abzumelden. Über das Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes können so Wartezeiten im Straßenverkehrsamt zumindest für die Abmeldung vermieden werden. Für die Anmeldung müssen Sie allerdings bis auf weiteres persönlich das Straßenverkehrsamt aufsuchen – die Online-Anmeldemöglichkeit wird derzeit noch entwickelt.
Sie ziehen um in einen anderen Zulassungsbezirk, möchten aber Ihr altes Kennzeichen behalten? Ab dem 01. Januar 2015 ist es möglich, sein Kennzeichen bundesweit mitzunehmen. Beim örtlichen Straßenverkehrsamt, je nach Kommune auch in den Einwohnermeldeämtern, müssen dann nur die Fahrzeugpapiere umgeschrieben werden.
Wer 2015 neue Kennzeichen bekommt, wird vielleicht bemerken, dass diese jetzt mit verdeckt aufgedruckten QR-Codes versehen werden. Der gleiche Code findet sich im Fahrzeugschein. So soll die Fälschungssicherheit erhöht und die Online-Anmeldung, die bald kommen soll, möglich gemacht werden.
Achtung, neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen!
Kurzzeitkennzeichen dürfen ab dem 1. April 2015 von den Zulassungsbehörden nur noch am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das Fahrzeug muss identifiziert sein und eine gültige HU haben, diese muss im Fahrzeugschein eingetragen werden. Fahrten ohne HU sollen nur noch zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle bzw. zur Werkstatt möglich sein. Wird bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mitgeführt, drohen 20 Euro Verwarnungsgeld.
Neue Verbandskästen werden Pflicht
Sie haben ein älteres Auto oder den Verbandskasten aus dem Vorgängerfahrzeug übernommen? Dann sollten Sie einmal einen genauen Blick auf das Verfallsdatum werfen: Ist der Verbandskasten abgelaufen, kann dies bei einer Polizeikontrolle als Ordnungswidrigkeit verwarnt werden. Neue Verbandskästen werden ab diesem Jahr nach DIN-Norm 13164 verkauft, die alte Norm ist abgelaufen. Lassen Sie sich also keine Ladenhüter andrehen.
Details im Überblick:
ab dem 1. Januar 2015
Einführung Abgasnorm Euro 6
Ab 1. Januar 2015 wird die Euro-6-Norm für die Zulassung von neuen Diesel-PKW verbindlich. Im Zuge dessen wird ein regelmäßiger AdBlue-Service für viele Fahrzeuge nötig.
Fahrzeugabmeldung per Internet
Nie mehr Zulassungsstelle? Das Warten beim Straßenverkehrsamt könnte ein Ende haben. Autofahrer können die Abmeldung Ihres Fahrzeugs jetzt auch online abwickeln. Über das Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes können künftig Abmeldungen vorgenommen werden. Eine Anmeldung von Fahrzeugen ist derzeit noch nicht möglich, aber in Vorbereitung.
Mitnahme der Kennzeichen beim Umzug
Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann der Fahrzeughalter sein bisheriges Kennzeichen weiterführen – bundesweit. Kleiner Wermutstropfen: Die regionale Zuordnung des Fahrzeugs anhand des Autokennzeichens wird damit aufgeweicht.
QR-Codes auf dem Nummernschild
Bei der Zulassung werden ab dem 1. Januar 2015 verdeckte QR-Codes auf den Nummernschildern aufgedruckt. Der gleiche Code findet sich im Fahrzeugschein. So soll die Fälschungssicherheit erhöht und die Online-Anmeldung leichter gemacht werden.
Neue DIN-Vorschrift für Verbandskästen
Verbandskästen müssen ab Anfang 2015 nach der Norm 13164 ausgestattet sein. Bisherige Verbandskästen können jedoch weiterverwendet werden, sofern das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.
Neue Typ- und Regionalklassen
Die Risikoeinstufung der Fahrzeuge und Zulassungsbezirke wird, wie jedes Jahr, erneut vorgenommen. Dies bedeutet immer auch eine Anpassung der Beiträge an die Kfz-Versicherung.
ab dem 1. April 2015
Vergabe von Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen dürfen von den Zulassungsbehörden nur am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das Fahrzeug muss identifiziert sein und eine gültige HU haben, diese muss im Fahrzeugschein eingetragen werden. Fahrten ohne HU sollen nur noch zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle bzw. zur Werkstatt möglich sein. Wird bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mitgeführt, drohen 20 Euro Verwarnungsgeld.
ab dem 1. Juli 2015
Ausbau und Vereinheitlichung der LKW-Maut
Landstraßen und Autobahnen kosten ab dem 01. Juli 2015 gleich viel Maut. So soll ein Ausweichen der Schwerlastzüge auf die Bundesstraße verhindert werden. Gleichzeitig werden die Mautsätze aber auch nach Schadstoffausstoß gestaffelt und überwiegend gesenkt. Weitere 1.100 km Bundesstraße werden mautpflichtig, zusätzlich müssen LKW ab 7,5 Tonnen die Gebühr entrichten.